Beteiligung der Nachbarn im Bauverfahren
von Sabe
(Besa)
In Öffentlichem Baurecht steht:Beteiligung der Nachbarn. (1) Nachbarn, deren Belange eine Baumaßnahme berühren kann, dürfen den Entwurf bei der Bauaufsichtsbehörde oder bei der Gemeinde einsehen. Dies gilt nicht für die Teile des Entwurfs, die Belange der Nachbarn nicht berühren können.
Meine Frage: Was kann der Nachbar sich dort alles zeigen lassen? Bekommt er eine Kopie? Wer kennt sich aus und kann mir antworten? MfG Sabe
Bauhilfe24-Antwort
Die besten Antworten auf Ihre Fragen wird Ihnen mit Sicherheit die zuständige Bauaufsichtsbehörde erteilen. Fragen Sie doch einfach nach, ob dem Nachbarn tatsächlich nur Einsicht in die Pläne gewährt wird oder ob dieser auch Plankopien bekommen kann. Jedenfalls müssen Sie sich im Klaren darüber sein, dass es in jeder Bauordnung Vorkehrungen gibt, bei Bedarf auf die Interessen des Nachbarn Rücksicht nehmen zu können.
Tipp: Betrachten Sie die Sache einmal aus Sicht des Nachbarn. Schließlich könnten ja auch Sie selbst einmal in die Situation kommen, erfahren zu wollen, welche Baumaßnahmen einer Ihrer Nachbarn plant. Was würden SIE tun, wenn Sie herausfinden möchten, welche Baumaßnahmen ein Nachbar plant? An wen würden SIE sich wenden? Wen würden SIE fragen?
Fazit: Alles was SIE über Ihren Nachbarn in Erfahrung bringen können, kann auch Ihr Nachbar über Sie erfahren...
Mehr Erfolg beim Hausbau!
Wilfried Ritter
Autor und Herausgeber
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