Trocknung Rohbau

von Klaus

Wer ist eigentlich zuständig bzw. verantwortlich für die Trocknung des Rohbaus? Der Bauherr oder der Bauträger? Mein Bauträger meint, ich müsse selbst mehrmals täglich stosslüften oder einen Bautrockner reinstellen. Gruß, Klaus

Bauhilfe24-Antwort

Also eines ist sicher: Solange Sie Ihr Haus vom Bauträger noch nicht übernommen haben, ist der Bauträger für alle Aktivitäten auf der Baustelle verantwortlich. Daher natürlich auch für die Trocknung. Leider weiß ich nicht, in welcher Bauweise Ihr Haus errichtet wird und wie weit der Bau schon fortgeschritten ist. Sind Innenverputz und Betonestrich schon fertiggestellt? Ist schon die Heizung installiert?


Wie auch immer: Scheinbar zeichnen sich bei Ihrem Haus Probleme mit der Baufeuchtigkeit ab. Und gleichzeitig habe ich die Befürchtung, dass der Bauträger die Verantwortung für diese Probleme auf Sie abschieben möchte. Zumindest teilweise.

Lassen Sie sich speziell im Zusammenhang mit der Baufeuchte nicht darauf ein! Bedenken Sie, dass fast 90% aller Bauschäden sogenannte Feuchteschäden sind. Es ist daher einerseits unverantwortlich vom Bauträger zu glauben, dass ein trockener Rohbau die Angelegenheit des Bauherrn sei. Andererseits sollten bei Ihnen die Alarmglocken schrillen.

SIE werden irgendwann in den Neubau einziehen und SIE müssen dann in diesem Haus wohnen. Und SIE haben Anspruch auf ein völlig trockenes Haus. Ist das nicht der Fall, werden Sie rasch die Freude an Ihrem Haus verlieren und darüber hinaus ist die unvermeidliche Schimmelbildung gesundheitsschädlich.

Wie schon eingangs gesagt: Ihnen selbst könnten zwar alle Probleme auf Ihrer Baustelle prinzipiell egal sein, weil der Bauträger dafür zuständig ist, Ihnen ein mängelfreies und damit auch völlig trockenes Haus zu übergeben. Wenn Sie allerdings nicht termingerecht in Ihr Haus einziehen können, weil das Haus einfach nicht ausreichend trocken ist, wirkt sich das unter Umständen auf Ihre Kosten aus. Und daher soll Ihnen nichts egal sein, was auf Ihrer Baustelle vor sich geht.

Tatsache ist, dass durch die immer kürzeren Bauzeiten oft nicht mehr genug Zeit bleibt, um den Rohbau vollständig austrocknen zu lassen. Das ist in der Praxis aber sogar nachvollziehbar. Immerhin würde beispielsweise ein gemauerter Ziegelrohbau - je nach Feuchtigkeit - zwischen 4 und 12 Monate(!) Zeit brauchen, um von selbst auszutrocknen.

Da dieser Zeitraum aber nur sehr selten zur Verfügung steht, ist in den meisten Fällen eine technische Bautrocknung erforderlich. Allerdings kostet das den Bauträger zusätzliches Geld und daher wird oft versucht, das Feuchte-Problem einfach auf den Bauherrn abzuwälzen. Und oft werden viel zu wenige und ausreichend große Trocknungsgeräte zum Einsatz gebracht. In der Regel sind das alles nur "Alibi-Aktionen".

Jetzt meine konkrete Empfehlung:

Halten Sie Ihre Bedenken hinsichtlich des feuchten Rohbaus unbedingt sofort in Schriftform fest. Schreiben Sie einen eingeschriebenen Brief an den Bauträger und fordern Sie diesen auf, selbst für eine ausreichende Trocknung des Rohbaus zu sorgen.

Mit diesem Schreiben dokumentieren Sie für spätere Meinungsverschiedenheiten, dass die Baufeuchte schon während der Bauzeit ein Thema war. Ich könnte Ihnen natürlich jetzt noch eine ganze Menge an Empfehlungen geben, welche Schritte zu setzen sind, wenn Probleme mit dem Bauträger auftreten. Da ich allerdings über die genauen Hintergründe Ihrer Frage nicht informiert bin, möchte ich mich in diesem Fall nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Aber schon alleine die Tatsache, dass Sie diese Frage an mich stellen, deutet für mich darauf hin, dass die Gesprächsbasis mit dem Bauträger schon etwas belastet ist. Sollte das tatsächlich der Fall sein und sollten Sie zumindest in der Bauchgegend ein ungutes Gefühl haben, sollten Sie rasch einen externen Fachmann zurate ziehen.

Lassen Sie den Baufortschritt unbedingt von einem unabhängigen Fachmann begutachten. Damit wissen Sie genau, woran Sie sind und dieser Fachmann hilft Ihnen gerne dabei, gemeinsam mit dem Bauträger eine für Sie annehmbare Lösung des Problems zu finden. Die eventuell anfallenden Kosten für diesen Fachmann (Architekt, Sachverständiger oder Baumanager) werden im Vergleich zu den späteren Folgekosten durch allfällige Feuchteschäden nicht wirklich ins Gewicht fallen.

Zum Schluss nochmals auf den Punkt gebracht: Für die Beseitigung der Baufeuchte ist der Bauträger verantwortlich! Auch dann, wenn dieser die Arbeiten an andere ausführende Firmen delegiert.

Mehr Erfolg beim Hausbau!

Wilfried Ritter
Autor und Herausgeber
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HSB | Haus-Selber-Bauen.com
Bauhilfe24.com

PS: Im Winter sorgt die kalte Luft für die beste natürliche Trocknung. Wenn also noch keine Heizung in Betrieb ist, möglichst die Fenster offen lassen und gut durchziehen lassen. Und aufpassen, dass keinesfalls gasbetriebene Heizkanonen zum Einsatz kommen. Diese machen den Rohbau nämlich nur noch nässer...

Kommentare für Trocknung Rohbau

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Bautrocknung
von: Klaus

Dass das Verhältnis belastet ist, will ich nicht sagen. Aber es tauchen doch immer wieder ein paar Probleme auf. Wie z.B. die Bautrocknung, wo es für mich nicht nachvollziehbar ist, dass dafür der Bauherr zuständig ist.

Hintergrund/Baustand.
Vor Weihnachten wurde der Innenputz fertiggestellt und das Haus "dicht gemacht". Unter dem Aspekt, dadurch könne weitergearbeitet werden. Dann war aber über Weihnachten/Neujahr 3 Wochen Ruhe. Angeblich wegen der Minustermperaturen (beim Innenputz waren Minus 5-10 Grad Aussentemperatur), letztendlich wollte niemand wegen 2-3 Tagen (Feiertage) arbeiten.
Danach kam der Estrich rein. Und die Woche drauf 2 Wochen Trocknungsphase. Vor dem Estrich wurde noch die Fußbodenheizung installiert, welche seitdem auch läuft bzw. "eingefahren" wurde.

Trotz der FBH und regelmässigem (mind. 2x tägl.) Lüften wird der Bau nicht richtig trocken. Nun habe ich von mir aus schon die Trocknungsphase um 1 Woche verlängert und hab jetzt einen Bautrockner besorgt. Der Bauträger sagt natürlich, das wäre meine Sache. Andererseits sind die eh schon in Verzug (Bauzeitgarantie) und ich kann mir nicht vorstellen dass es gut ist, wenn der Trockenbauer das Dach etc. mit Regipsplatten dicht macht und noch Feuchtigkeit dahinter ist.

Ich werde ihm den Bautrockner in Rechnung stellen, oder einfach bei einer Rechnung abziehen. Mal sehen wie die reagieren.

Bisher wurde immer ein Einigung erzielt, bzw. konnte ich mich durchsetzen. Aber man muss halt (re)agieren und nicht alles hinnehmen was die einem sagen.

Herzlichen Dank auf jeden Fall mal wieder.

Gruß Klaus

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Bautrocknung durch Fachleute
von: Wilfried

Hallo Klaus,

ich habe zwar in meiner ersten Antwort schon ziemlich klar gesagt, was ich an Ihrer Stelle tun würde. Da sich Ihre Ausführungen über den aktuellen Bauzustand für mich aber eher bedenklich anhören, möchte ich Ihnen nochmals dringend empfehlen, Ihre Baustelle von einem Trocknungsspezialisten überprüfen zu lassen.

Einerseits sollten Sie den Innenputz überprüfen lassen. Bedenken Sie, dass die Verarbeitungstemperatur bei den Innenputzarbeiten bei mindestens 5 Grad Plus liegen muss. Zwei bis drei Grad mehr wären noch idealer.

Andererseits werden ein oder zwei Trocknungsgeräte nicht ausreichen, um die Feuchtigkeit aus dem Haus zu bekommen. Wenn nämlich derzeit sogar auch noch das Aufheizprogramm der Fußbodenheizung läuft, müsste mindestens jede Stunde für etwa 5 Minuten das ganze Haus durchgelüftet werden. Das muss aber auch jemand regelmäßig tun!

In der Praxis ist das aus nachvollziehbaren Gründen allerdings sehr schwer durchführbar. Es wundert mich jedenfalls, dass der Bauträger das alles so locker betrachtet.

Und noch etwas: Auch wenn Sie sich immer wieder mit dem Bauträger "einigen": Die Vorgehensweise des Bauträgers ist nicht korrekt. Sie sollten wirklich ab sofort ganz genau auf den weiteren Bauablauf achten. Dazu gehört beispielsweise auch, die Restfeuchte des Estrichs vor den Belagsarbeiten zu überprüfen. Und wenn tatsächlich jetzt schon mit den Trockenbauarbeiten begonnen wird, obwohl es im Haus noch feucht ist, werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit bald Probleme mit der Schimmelbildung bekommen.

Also nochmals: Jetzt ist es noch nicht zu spät, zur Vermeidung von Spätfolgen entsprechende Aktivitäten zu setzen. Organisieren Sie umgehend - ich wiederhole mich - eine Trocknungsfirma. Diese Leute wissen , worauf es ankommt. Die Kosten dafür dürfen kein Thema sein. Weil diese ohnehin der Bauträger tragen muss.

Haben Sie bitte Nachsicht, dass ich mich vielleicht in Dinge einmische, die mich persönlich eigentlich nicht betreffen. Aber mit meiner Webseite möchte ich vor allem auch dazu beitragen, vorhersehbare Bauschäden zu vermeiden. Und in Ihrem Fall denke ist, dass es höchste Zeit ist, dem Bauträger den Ernst der Sache zu vermitteln. Scheinbar ist das derzeit noch nicht der Fall...

Viel Erfolg!

Wilfried

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Bitte um Nachweis
von: Nowotny

Hallo,

wir haben mit unserem Bauträger massive Probleme, der uns die Bautrocknung aufdrucken will.

Welchen Anspruch haben wir hier ?
Wenn der Bauträger für die Trocknung zuständig ist, wie können wir unseren Einspruch durchsetzen.
Unser Bauträger sagt uns, dass es nirgendwo steht, dass er uns ein trockenes Haus übergeben muss. Gibt es hier eine DIN - Norm ?

Hier geht es hauptsächlich um den Keller, in den während des Rohrbaus durch den Regen das Wasser stand.

Gruß,
M. Nowotny




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Baumängel und Bauträger
von: Wilfried

@ M.Novotny

In Zusammenhang mit diversen Bauträgern bekomme ich immer wieder Anfragen, wie sich Bauherrn gegenüber Bauträgern verhalten sollen. Und zwar in Fällen, die fast unglaublich sind.

Wenn ich beispielsweise höre, dass ein Bauträger seinem Kunden tatsächlich einreden will, dass es "nirgendwo steht, dass das Haus trocken übergeben werden muss", muss ich hier dem Bauherr dringend empfehlen, sofort zu handeln. Und mit sofort meine ich auch sofort. Heute noch!

In diesem soeben erwähnten Fall bin ich sogar der Meinung, dass ein weiteres Gespräch mit dem Bauträger gar nicht mehr zielführend ist. Vielmehr sollten umgehend sowohl ein Rechtsanwalt als auch ein Bausachverständiger zurate gezogen werden!

Ich kenne jetzt das jeweilige Vertragsverhältnis zwischen dem Bauträger und den Kunden nicht im Detail. Selbstverständlich sollte aber sein, dass für die Abwicklung des Bauträgervertrages ein Treuhänder (Rechtsanwalt) installiert und damit verantwortlich ist.

Und wenn der Bauträger tatsächlich beabsichtigt, ein feuchtes Haus zu übergeben, muss vorab unverzüglich der Treuhänder über diese Machenschaften in Kenntnis gesetzt werden. Feuchte Häuser stellen in jedem Fall einen groben Mangel dar und der Treuhänder ist dazu verpflichtet, Ihre "Bedenken" ernst und den Bauträger in die Pflicht zu nehmen.

An dieser Stelle muss ich mich aber leider etwas einbremsen. Berücksichtigen Sie bitte, dass ich selbst als Betreiber einer Hausbau-Webseite keine Rechtsberatung durchführen darf. Daher nochmals meine dringende Empfehlung:

1. Sofort den Treuhänder über Missstände informieren und darauf bestehen, dass die Zahlungen eingefroren werden.

2. Gleichzeitig einen eingeschriebenen Brief an den Bauträger schicken. Machen Sie hier den Mangel des feuchten Hauses geltend und halten Sie fest, dass Sie ausschließlich ein trockenes und mängelfreies Haus übernehmen werden.

3. Umgehend zusätzliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Ihr Rechtsbeistand wird dem Treuhänder bzw. Bauträger ebenfalls entsprechende Schriftstücke mit diversen Aufforderungen zustellen. Ihr Rechtsanwalt hat mit Garantie auch Erfahrung im Umgang mit Bauträgern.

4. Den kompletten Bauzustand umgehend von einem unabhängigen Bausachverständigen überprüfen lassen. Auch wenn dessen Gutachten als Privatgutachten bestritten werden kann, wissen Sie auf diese Art und Weise, woran Sie wirklich sind.

Bezüglich der Kosten sollten Sie sich nicht wirklich sehr große Gedanken machen. Wenn Sie nämlich nichts unternehmen und den Bauträger seine unmoralischen "Spielchen" treiben lassen, wird Ihnen das um ein Vielfaches mehr kosten.

Und noch etwas: Versuchen Sie nicht - aus welchen Gründen auch immer - die Angelegenheit mit dem Bauträger alleine zu bereinigen. Das wird Ihnen nicht gelingen! Glauben Sie es einfach: In dieser Situation brauchen Sie unbedingt professionelle Unterstützung von unabhängigen Dritten.

In diesem Sinne alles Gute, M. Novotny!

Wilfried Ritter

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Bautrocknung Verantwortung
von: Lisa

Hallo, wir bauen gerade ein Haus mit einem Architekten. Das Haus steht am Hang, sodass die Fertigbetonwände im Norden in der Erde sind. Die Putzarbeiten und der Estrich sind bereits eingebracht. Momentan wird die Fußbodenheizung aufgeheizt. Die Wand zwischen Wohnhaus und Garage wurde seit Erstellung nicht abgedichtet, trotz Hinweis unsererseits, war sie also nie trocken. Die Kosten für die professionelle Trocknung dieser Wand werden übernommen. Allerdings war die Nordwand vor dem Aufheizen der FBH im unteren Bereich ebenfalls feucht und diese Feuchtigkeit steigt nun nach oben. Es wurde regelmäßig bzw täglich von uns gelüftet. Unsere Wohnung haben wir bereits gekündigt, da uns die Fertigstellung vom Architekten bereits zugesichert wurde. Nun sollen Bautrockner im UG aufgestellt werden und wir sollen die Kosten dafür tragen und können mit großer Wahrscheinlichkeit nicht rechtzeitig einziehen, sodass weitere Mietkosten auf uns zukommen. Wer trägt in unserem Fall die Verantwortung und Kosten? Schöne Grüße Lisa

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