Grenzbebauung Mauer

von Martin
(Rüsselsheim Germany)

Wir möchten dieses Frühjahr anfangen, Baugenehmigung liegt vor. Problem ist die vorgeschriebene Grenzbebauung, am Nachbargrundstück steht eine Garagenmauer, die einstürzen könnte. Natürlich möchten wir alles im Einvernehmen mit dem Nachbarn machen. Hat jemand Erfahrungen?

Bauhilfe24-Antwort

Wenn Sie vorhaben, Ihr Problem mit der möglicherweise einsturzgefährdeten Garagenmauer im Einvernehmen mit den Nachbarn zu regeln, sollten Sie sich unabhängig davon jedenfalls auch selbst absichern. Besser gesagt: Versichern. Gegen Schadenersatzansprüche durch Dritte können Sie sich nur durch eine Bauherrenhaftpflicht - Versicherung schützen. Diese deckt unter anderem auch Schäden ab, die durch Ihre Baustelle an Nachbarobjekten verursacht wurden.


Auch wenn sich ein Architekt, ein Bauleiter oder eine Baufirma um Ihre Baustelle kümmert, muss das nicht heißen, dass Sie persönlich aus der Haftung als Bauherr entlassen werden. Schnell können Sie beispielsweise durch die Verletzung der Sorgfaltspflicht für einen Schaden verantwortlich gemacht werden. Oder Ihre Auswahl der am Bau Beteiligten war fahrlässig, weil die jeweiligen Unternehmen nicht über ausreichendes Fachwissen verfügen...

Wie auch immer: Wenn es um das liebe Geld geht, wird immer nach einem Schuldigen gesucht. Und auch bei besagter Garagenmauer werden die lieben Nachbarn sehr kritisch verfolgen, ob Ihnen nicht doch vielleicht eine Beschädigung angelastet werden könnte. Die Gelegenheit, sich auf Ihre Kosten eine neue Garage zuzulegen, wäre jedenfall sehr gut.

Also, Martin: Ich möchte natürlich in keiner Weise euren Nachbarn etwas unterstellen. Aber es gibt immer wieder Überraschungen. Daher empfehle ich folgende Vorgangsweise:

1. Bauherrenhaftpflicht abschließen.

Wie schon erwähnt, ist das der geeignete Schutz für Ihre Baustelle. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsmakler, ob Sie diese Versicherung auch in einem Gesamtpaket bekommen. Zu diesem Paket gehören: Rohbauversicherung bzw. Feuerrohbauversicherung und die Bauleistungsversicherung.

2. Beweissicherung durchführen.

Lassen Sie unbedingt VOR dem Baubeginn den Istzustand des angrenzenden Nachbarobjektes durch einen Sachverständigen feststellen. Das ist eine sogenannte Beweissicherung. Damit werden alle derzeitigen Schäden (und diese wird es mit Sicherheit geben) aufgenommen. Bestehende Risse, Sprünge, Setzungen oder was auch immer.

Damit können Sie später bei Bedarf jederzeit beweisen, dass Sie für behauptete Schäden nicht verantwortlich sind.

Tipp: Wenn Sie schon dabei sind, den Zustand der Garage zu Beweiszwecken feststellen zu lassen, sollten Sie bei dieser Gelegenheit gleich auch andere Objekte im Grenzbereich zu diesem Zweck aufnehmen lassen. Zum Beispiel den Zaun, Bäume, Gartenmauern und dergleichen.

Wenn Sie eine Baufirma oder einen Architekt mit den Arbeiten beauftragen, ersuchen Sie diese, sich um die Beweissicherung zu kümmern. In der Regel wird das eine gute Baufirma kostenlos machen, weil sich dadurch primär ja auch die Baufirma selbst gegen Ansprüche von Ihnen absichert.

In der Praxis und im Schadensfall wird sich nämlich der Nachbar, dessen Garagenwand beschädigt wurde, mit einer allfälligen Schadenersatzforderung an Sie als Bauherr wenden. Und Sie werden gleichzeitig den Schaden Ihrer ausführenden Baufirma anlasten...

Mehr Erfolg beim Hausbau!

Wilfried Ritter
Autor und Herausgeber
------
HSB | Haus-Selber-Bauen.com
Bauhilfe24.com

Hier klicken und Beitrag kommentieren

Eigenen Artikel schreiben? Hier klicken zu Hausbau FAQ-Service