Baupläne zeichnen: Planungsarbeiten als Grundlage für die Bauausführung

"Wer Ihre erforderlichen Baupläne zeichnen soll, welche Pläne Sie für den Bau Ihres Einfamilienhauses überhaupt brauchen, wie viel diese kosten und worauf Sie ruhig verzichten können."

Planausschnitt eines Bauplans für Ihren HausbauBild: © bauimbild.com

Dass für den Bau eines Hauses auch Baupläne gezeichnet werden müssen, ist bekanntes Allgemeinwissen. Ebenso, dass es unterschiedliche Pläne gibt.

Unterschiedliche Pläne für verschiedene Zwecke

Pläne für die Vorlage bei der Baubehörde. Mehr oder weniger genaue Pläne für die ausführenden Firmen und Handwerker, die aus diesen Plänen herauslesen, was sie konkret zu tun haben. Alles wahrscheinlich nichts Neues für Sie.

Trotzdem gibt es etwas, was vielleicht auch Sie in Zusammenhang mit dem Zeichnen der Baupläne bisher noch nicht wirklich gewusst haben:

Obwohl es für jeden Zweck andere Pläne gibt, gibt es im Wahrheit immer nur einen.

In der professionellen Bauplanung wird nämlich dank computerunterstützter CAD-Planung im Wesentlichen immer nur ein einziger Plan erstellt. Ein mehrdimensionaler Bauplan, in dem alle für die komplette Bauausführung benötigten Details entweder zweidimensional oder in 3D enthalten sind. Also eine Grundlage für sämtliche Bau- und Handwerkerleistungen.

Ein einziger Universalplan

Und ist so ein umfassender Bauplan einmal fertig, kann aus diesem Universalplan, der mit dem Computer immer dreidimensional gezeichnet wird, für jeden beliebigen Zweck ein eigener Plan erstellt werden.

Dazu müssen nur die jeweils benötigten Details und Planinhalte ein- oder ausgeblendet und als neuer Plan XY am PC abgespeichert werden.

Der so entstandene "neue" Plan wird dann noch mit individuellen Plankopf-Beschriftungen und Planangaben ergänzt, ausgedruckt, richtig gefaltet und seiner Bestimmung zugeführt, wobei beim privaten Hausbau nur zwei Planarten üblich sind:

  • Die Genehmigungspläne (Einreich- oder Eingabepläne) und
  • die Ausführungspläne.

Die Genehmigungs- und Ausführungspläne - bei Bedarf in unterschiedlichen Maßstäben - entstehen bei der CAD-Planung also aus einem einzigen "Masterplan".

Und wenn Sie sich jetzt vielleicht fragen, wie Pläne in verschiedenen Maßstäben entstehen, hier die einfach Antwort:

CAD-Pläne werden grundsätzlich 1:1 gezeichnet

  • Gezeichnet wird also immer ohne Maßstab.
  • In welchen Maßstab ein Plan schlussendlich ausgedruckt wird, ist daher lediglich eine Druckeinstellung.

Dadurch ist es ganz einfach, einen Genehmigungsplan im Maßstab 1:100 zu bekommen, einen Polierplan im Maßstab 1:50 und diverser Detailpläne in allen beliebigen Maßstäben - meistens 1:20. Oder wenn es (selten) noch genauer sein muss, beispielsweise auch 1:10.

Gibt es auch per Hand gezeichnete Pläne?

Natürlich. Es gibt nämlich auch heute noch Planzeichner, die wie früher alles per Hand zeichnen - und das ist im Grunde genommen kein Problem.

Handskizze mit Falchdachhaus

Einerseits schreiben Behörden keine CAD-Pläne ausdrücklich vor und andererseits ist es den Bauarbeitern und Handwerkern ziemlich egal, ob Baupläne mit dem Computer oder per Hand gezeichnet wurden.

Hauptsache, aus den Plänen geht eindeutig hervor, wie etwas ausgeführt werden muss. 

Sofern überhaupt noch jemand händisch zeichnet, sind aber andere handgezeichnete Pläne die wichtigsten:

Der Vorentwurfs- oder Entwurfsplan - über dieses Thema gibt es auf dieser Website eine eigene Informationsseite.

Bei Bedarf einfach unter "Ihr Haus entwerfen kann nur der Architekt. Und was Sie dazu beitragen müssen ..." nachlesen.

Detailpläne oder Skizzen, die auf der Baustelle vom Bau- oder Projektleiter auch schon einmal auf ein Stück Holz, auf eine freie Wandfläche oder auf sonstige Untergründe gezeichnet werden, um die detaillierte Ausführung anschaulich darzustellen.

Aber: Meistens wird heute zur Gänze auf das händische Zeichnen verzichtet und durch eine Computerplanung ersetzt. Warum?

  • Weil viele Planer das Handzeichnen nicht mehr beherrschen, vor allem aber
  • weil eine CAD-Planung, mit der auch handgezeichnete Linien simuliert werden können, schlicht und einfach (bei Änderungen) flexibler ist und schneller geht - WENN man es einmal kann.

Kosten für Pläne erstellen laut Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Die auf dieser Infoseite angeführten Kosten für die Erstellung der verschiedenen  Baupläne, die für den Bau eines Einfamilienhauses benötigt werden, stellen immer nur Richtwerte bzw. Preisspannen dar.

Diese hängen davon ab, ob Sie den Auftrag für das Bauplan-Zeichnen als Einzel-Auftrag vergeben oder im Rahmen eines Architektenvertrages.

Einzel-Auftrag bedeutet: Von einem geeigneten Planer soll NUR ein Entwurfsplan erstellt werden, NUR ein Eingabeplan, NUR ein Ausführungsplan und wo weiter und so fort.

Architektenvertrag bedeutet: Ein mit Ihrer Generalvollmacht ausgestatteter Architekt wickelt das gesamte Bauprojekt ab.

In diesem Fall sind die verschiedenen Planungsleistungen über die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure geregelt. Mit dieser HOAI werden die Aufgaben der Architekten in Leistungsphasen mit anteiligen Prozentsätzen am Gesamthonorar unterteilt.

Icon Info

Private Bauherren können das Honorar für alle Leistungsphasen mit dem Architekt frei vereinbaren.

In der Praxis wird die Honorarordnung aber meistens als Grundlage für die individuellen Preisvereinbarungen herangezogen.

Hier zur Veranschaulichung die Kosten der neun Leistungsphasen laut Architekten-Honorarordnung, wobei die Honorare immer ausgehend von den anrechenbaren Kosten (Gesamtbaukosten) ermittelt werden.

Berechnungsbeispiel / Annahmen

  1. Anrechenbare Kosten für die Honorarermittlung: 292.320 €

    Das sind die EU-Durchschnittspreise für ein durchschnittliches Einfamilienhaus, die auch die Grundlage für alle Preis- und Kostenangaben auf dieser Website sind.

  2. Aus den anrechenbaren Kosten von 292.320 € ergibt sich unter Berücksichtigung der jeweils anwendbaren HOAI-Kostentabellen ein Mindesthonorar in Höhe von 28.081 € zuzüglich Mwst. (für IHR Land)

Mehr Informationen über die Honorarordnung? Was in den einzelnen Leistungsphasen ganz konkret enthalten ist und was es sonst noch alles über die geregelten Honorare zu wissen gibt, können Sie bei Bedarf jederzeit in der HOAI nachlesen.

Icon Flagge Österreich

Sie sind aus Österreich? Auch dann können Sie sich an die HOAI 2021 halten. Die "richtige" und mit der HOAI vergleichbare Honorarordnung für Architekten ist in Österreich allerdings die HIA - Honorarinformation Architektur.

Entwurfsplan - sehr empfehlenswert

Falls Sie sich für ein Fertighaus von der Stange entscheiden, wird der Entwurfsplan üblicherweise von Katalogen mit darin abgebildeten Typenhäusern und Hausmodellen ersetzt.

Kolorierter Entwurf eines modernen Flachdachhauses mit Pool

WENN die Dokumentationen die Kriterien von Entwurfsplänen erfüllen, können Sie sich in diesem Fall die Kosten für den Entwurfsplan wahrscheinlich sparen.

WENN Sie aber ein individuell geplantes Einfamilienhaus haben wollen, werden mit dem Entwurfsplan Ihre Vorstellungen vom eigenen Haus erstmals so richtig zu Papier gebracht.

"So richtig" bedeutet dabei tatsächlich, dass alle wesentlichen Details im Plan enthalten sind: Anschichten, Grundrisse und Gebäudeschnitte.

Grundlage für den Entwurfsplan (M 1:100) ist übrigens wieder ein anderer Plan - der allererste Vorentwurf. Im privaten Einfamilienhausbau sind das meistens die vom Bauherrn selbst angefertigten Skizzen, Fotocollagen oder sonstige Planvorlagen, die im Zuge der unverzichtbaren Vorbereitungsschritte entstanden sind.

Kosten für Entwurfsplan

Hier die Kosten, mit denen Sie rechnen müssen, wenn Sie den Entwurfsplan von einem Architekt oder einem anderen professionellen Hausplaner erstellen lassen. Angenommene Herstellungskosten netto ohne Mehrwertsteuer: 220.000

Richtpreis / Preisspanne ca.
in EUR bei Auftragserteilung
als ...

Einzel-
Auftrag

Architekten-
vertrag

für Entwurfsplan

3.000,0

3.500,0

Preis-Hinweis: Die Kosten gelten für einen Entwurfsplan, der die Grundlage für die Genehmigungsplanung ist und nicht wesentlich geändert werden muss.

Die Anzahl der in den Kosten enthaltenen Entwurfspläne sollte daher VORHER einvernehmlich festgelegt werden.

Empfehlungen

Verzichten Sie bei der Planung Ihres Hauses möglichst auf Details wie Erker, Balkone, Türmchen oder sonstige Sachen, die nur Geld kosten und höchsten einen optischen Mehrwert für Sie haben.

Investieren Sie lieber in hochwertige Baustoffe und Technik, die sich auf lange Sicht auch wirklich bezahlt machen. Ein Passivhaus mit schlichter, aber umso wirkungsvollerer Architektur kostet beispielsweise heute nicht mehr als ein vergleichbares "Türmchen- oder Erker-Haus".

Unter Berücksichtigung der Betriebs- und Reparaturkosten ergibt sich über einen Lebenszyklus des Hauses von angenommenen 50 Jahren bei einem Passivhaus allerdings ein "Lebenspreis", der mindestens um ein Drittel niedriger ist als bei einem herkömmlichen Haus.

Wenn Sie nachrechnen, werden Sie erkennen, dass es hier um durchaus um  "einige hunderttausend Euro" Ersparnis geht.

Genehmigungsplan - behördlich vorgeschrieben

Mit Genehmigungsplan ist jener wichtigster aller Pläne gemeint, der bei der zuständigen Baubehörde gemeinsam mit dem Ansuchen um Baubewilligung zur Genehmigung vorgelegt werden muss.

Formular für Baugenehmigung

Dieser Bauplan im Maßstab 1:100, der in Österreich als Einreichplan und in Deutschland als Eingabeplan bezeichnet wird, ist also die Voraussetzung für die Baugenehmigung, Bauerlaubnis, Baubewilligung oder für den Baubewilligungsentscheid  (Schweiz) und stellt die verbindliche Grundlage für alle Arbeiten auf Ihrer Baustelle dar.

Bewilligungsverfahren

Die behördlichen Verfahren zur Erwirkung einer Baubewilligung laufen in allen Ländern ähnlich ab - nur die Bezeichnungen der einzelnen Verfahrensschritte sind länderspezifisch.

Aber egal, ob Bauantrag, Bauansuchen oder Baugesuch  der Genehmigungsplan samt Bewilligungsbescheid ist in jedem Fall das absolut wichtigste Dokument für den Bau Ihres Hauses.

In welchem Land auch immer SIE bauen werden, der Genehmigungsplan muss jedenfalls immer mindestens diese Angaben enthalten:

Übliche Planangaben

  • Grundrisse aller Geschoße im Maßstab 1:100
  • Gebäude- und Geländeschnitte  im Maßstab 1:100
  • Nachweis der Gebäudehöhe
  • Höhenlage des Geländes
  • Hausansichten
  • Himmelsrichtung bzw. Nordpfeil
  • Fläche des Bauplatzes
  • Grundstücksnummern des Baugrundstücks und der Nachbargrundstücke
  • (Graue) Umrisse eventuell bestehender Baulichkeiten
  • (Rote) Umrisse der neu zu errichtenden Baulichkeiten
  • (Gelbe) Umrisse der abzutragenden Baulichkeiten, sofern genehmigungspflichtig
  • Abstände zu Grenzen oder anderen Gebäuden
  • Kontaktangaben der Eigentümer, Bauwerber und Anrainer
  • Bauteilangaben wie Baumaterialien, Dicken und dergleichen
  • Fenster- und Türgrößen
  • Treppen bzw. Stiegen

Kosten für Genehmigungsplan

Hier die Kosten, mit denen Sie rechnen müssen, wenn Sie den Genehmigungsplan von einem Architekt oder anderen professionellen Hausplaner erstellen lassen.

Richtpreis / Preisspanne ca. in EUR bei Auftragserteilung als...

Einzel-
Auftrag

Architekten-
vertrag

für Genehmigungsplan

1.500,0

700,0

Preis-Hinweis: Die Kosten bei einem Einzel-Auftrag gelten für einen Genehmigungsplan, der auf Grundlage eines detaillierten Entwurfsplans erstellt wird.

Liegt KEIN Entwurfsplan vor, der als Vorlage für den Genehmigungsplan herangezogen werden kann, ist mit Kosten von 3.000 bis 4.000 EUR zu rechnen.

  • Darüber hinaus sind die tatsächlichen Kosten für den Genehmigungsplan auch von der Qualität des Entwurfsplans abhängig.

Konkret: Moderne Planer erstellen auch den Entwurfsplan schon als CAD-Plan und können bei Freigabe des Plans durch den Bauherrn daraus mit relativ wenig Aufwand einen Genehmigungsplan machen.

Ausführungsplan - sehr empfehlenswert

Wie schon weiter oben erwähnt, wird bei einer modernen und zeitgemäßen Bauplanung nur ein einziger Bauplan gezeichnet, der in jeden beliebigen anderen Plan "umgewandelt" werden kann. Auch in den Ausführungsplan.

Planer bei CAD-Planung auf Laptop

WENN Sie sich also dazu entscheiden, vom beauftragen Planer gleich einen professionellen CAD-Bauplan zeichnen zu lassen, wird der Ausführungsplan bzw. Polierplan weitgehend identisch mit dem Genehmigungsplan sein. Nur der Maßstab ist anders - nämlich 1:50.

Im Unterschied zum Genehmigungsplan sind im Polierplan allerdings viel mehr Details "eingeblendet" - die im "Basisplan" vielleicht schon enthalten sind (oder später nach Bedarf eingetragen werden) , bisher aber noch nicht sichtbar gemacht und ausgedruckt wurden.

Damit Sie besser verstehen, was gemeint ist

Im "Basisplan" werden beispielsweise in einer eigenen CAD-Zeichenebene (Layer) alle Deckendurchbrüche eingezeichnet. Diese Durchbrüche werden für die Leitungen und Rohre für die Haustechnik benötigt.

In einer weiteren Zeichenebene werden alle Schalter, Dosen und sonstige Lichtauslässe eingezeichnet.

In wieder einer anderen Zeichenebene werden alle späteren Einrichtungsgegenstände einzeichnet, wobei es hier nur um die Lage bzw. Situierung geht. Wo also das Doppelbett hinkommen soll, wo die verschiedenen Küchengeräte, wo der Elektroverteiler und so weiter und so fort.

Um nun die "richtigen" Pläne für die jeweils zuständigen Handwerker auszudrucken, müssen jetzt nur die "richtigen"  Zeichenebenen eingeblendet und ausgedruckt werden.

  • Der Elektroplan für den Elektriker,
  • der Leitungsplan für den Heizungs- oder Lüftungsbauer,
  • der Einrichtungsplan für den Tischler,
  • der Durchbruchplan für den Schalungszimmerer,
  • die Wandöffnungen für die Fenstermonteure usw.

Warum nicht gleich alles ausdrucken?

Damit wüsste doch gleich jeder übe alle Details Bescheid. Ganz einfach: Weil erstens verschiedene Pläne in unterschiedlichen Maßstäben ausgedruckt werden müssen und zweitens, weil so ein mit Daten überfüllter Plan viel zu unübersichtlich und damit anfällig für Fehler wäre.

Richtpreis / Preisspanne ca. in EUR bei Auftragserteilung als...

Einzel-
Auftrag

Architekten-
vertrag

für Ausführungsplan / Polierplan

3.500,0

5.800,0

Preis-Hinweis: Die Kosten bei einem Einzel-Auftrag gelten für die Erstellung eines Genehmigungsplan, wenn KEIN detaillierter Einreichplan vorliegt. 

Zweck der Ausführungspläne

Der von der Baubehörde nicht vorgeschriebene Ausführungsplan hat NICHT den Zweck, zu dokumentieren oder aufzuzeichnen, WIE etwas gebaut oder ausgeführt werden soll. Das wissen die Fachleute ohnehin und falls nicht, gibt es dazu ja auch noch Detailpläne.

Der Ausführungsplan hat vielmehr vor allem den Zweck, den ausführenden Firmen in Form von Plan-Koordinaten (Koten) genau vorzugeben, WO etwas ausgeführt werden muss.

Detailpläne - unwirtschaftlich, daher nicht empfehlenswert

Detailpläne haben den Zweck, bestimmte Bauteile absolut exakt darzustellen. Solche Pläne haben daher beispielsweise ihre Berechtigung, wenn ein Unternehmen einen beliebigen Bauteil als "Fertigteil" herstellt und die Arbeiter exakt wissen müssen, wie das Produkt im eigenen Werk (nicht auf der Baustelle) ausgeführt werden muss.

Detailplan mit roten Fragezeichen

Oder es geht um ein Großbauvorhaben, an dem viele Fachplaner beteiligt sind: Statiker, Bauphysiker, Haustechniker, Geometer oder welche Spezialisten auch immer. Derartige Detailplanungen kosten dann auch sehr viel Geld - oft weit über 100.000 EUR.

Bei einem privaten Einfamilienhaus haben Detailpläne allerdings grundsätzlich nichts verloren.  

Achtung! Damit sind aber NUR jene Detailpläne gemeint, die vom Bauherrn oder dessen beauftragten Planer angefertigt und zur Verfügung gestellt werden.

Detailpläne, die von den ausführenden Firmen für betriebsinterne Zwecke erstellt oder verwendet werden, sind dagegen sogar üblich - haben aber mit IHNEN als Bauherr nichts zu tun.

Warum keine Detailpläne beim privaten Einfamilienhausbau?

Auf den Punkt gebracht: Weil das einen Bauherrn in ziemliche Schwierigkeiten bringen kann. Ein Detailplan nimmt nämlich dem ausführenden Bauunternehmen die Verantwortung für die Richtigkeit der Ausführung ab.

In der Praxis würde das bedeuten: Kommt es irgendwo zu Mängeln, die im wahrsten Sinne des Wortes im Detail stecken, kann sich der Bauunternehmer problemlos auf Planungsfehler bzw. Planungen mit fehlerhaften Ausführungsdetails berufen.

Die Folge: Teure Nachträge und Zusatzleistungen sowie entsprechender Zeitverlust.

Gibt es hingegen keine Planungsvorgaben für eine Bauleistung, tritt automatisch der Bauunternehmer als Planer auf und ist somit selbst für die korrekte Detailausführung verantwortlich.

Genau das ist auch der Grund, warum Sie HIER nicht einmal Richtwerte für eine Detailplanung finden.

Haustechnik-Pläne

Für die Haustechnik-Planungen gilt dasselbe wie für alle anderen Detailpläne: Damit sollten sich Bauherren nicht wirklich beschäftigen. Diese Planungen liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich der ausführenden Firmen. Und da soll auch so bleiben.

Haustechnik-Symbole
  • Allerdings macht es bei bestimmten Planungen der Haustechnik-Anlagen durchaus Sinn, wenn der Bauherr Eigeninitiative zeigt und sich über diverse Ausführungen seine Gedanken macht.
  • Gemeint ist damit vor allem die Elektroplanung.

Da es dabei vor allem um die Lage und Anzahl der von den Bauherren gewünschten Lichtschalter und Steckdosen geht, macht es in diesem Fall Sinn, seine eigenen Vorstellungen zu Papier zu bringen. Wie Sie dabei vorgehen sollten, lernen Sie auf der eigenen Seite mit dem Titel Elektroplanung selbst Schritt für Schritt für die Elektroinstallation vorbereiten.

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