"Wie Sie bei der erforderlichen Mengenermittlung für Ihr mit dem Muster-LV selbst erstelltes Leistungsverzeichnis am besten vorgehen, was dabei zu beachten ist und an welche Empfehlungen Sie sich halten sollten."
Für Ihr individuelles Leistungsverzeichnis können mit Sicherheit auch Sie die Mengen der ausgewählten Leistungspositionen selbst berechnen.
Die Mengenermittlung ist tatsächlich sehr einfach. Sie müssen dazu nur die Abmessungen aus dem verfügbaren Plan ablesen. Die geplanten Abmessungen der einzelnen Bauteile und Baukörper ergeben sich aus der Bemaßung der Pläne.
Dazu eine kurze Begriffserklärung:
Wenn keine Abmessungen vorhanden sind, nehmen Sie einfach ein Lineal oder einen Maßstab und messen die gewünschten Längen aus dem Plan heraus. Dabei müssen Sie auf den richtigen Maßstab des jeweiligen Plans achten.
Die Alternative zu einem Pauschalvertrag wäre ein Bauauftrag, der nach tatsächlich ausgeführten Mengen ausgeführt und abgerechnet wird. Diese Art der Auftragsvergabe und Abrechnung ist allerdings nur etwas für Baufachleute und daher für private Bauherren nicht geeignet.
Auf den Punkt gebracht: Die einzige Möglichkeit, beim Hausbau in finanzieller Hinsicht auf der sicheren Seite zu sein, ist die Vergabe der Bau- und Handwerkeraufträge als Pauschalverträge. Dazu brauchen Sie:
Wie Sie bereits wissen, hat Ihr Leistungsverzeichnis den Zweck, die geplanten Bau- und Handwerkerleistungen in einzelne Leistungspositionen zu zerlegen. Im Wesentlichen gilt: Umso mehr einzelne Leistungspositionen, desto vergleichbarer die Angebote.
Möglicherweise haben daher auch Sie die
(unbegründete) Befürchtung, nicht immer zu wissen, in welche
Einzel-Leistungen eine Bauleistung zerlegt werden sollte. Keine Sorge, dafür gibt es im Muster-LV eine einfache Lösung:
Zusätzlich zu den detaillierten Einzel-Leistungen gibt es im Muster-LV bei den wichtigsten Leistungsgruppen auch pauschale Leistungspositionen. Sie müssen und sollen daher auch nicht alle Bauleistungen bis ins kleinste Detail zerlegen. Hier einige Beispiele:
Sie können die Abwasserkanäle detailliert ausschreiben. Dazu gibt es in der Leistungsgruppe LG 03 einzelne Leistungspositionen für die verschiedenen Formstücke und Rohrdurchmesser sowie aus dem Erdbau (LG 02A) auch eine Position für die erforderliche Rohrbettung mit Feinsand.
Pos. 03.01 Schmutzwasserkanal innerhalb Baugrube, KG-Rohr DN 150
Herstellen des gesamten Abwasser- / Schmutzwasserkanals innerhalb der Baugrube unter Bodenplatte oder U-Beton mit recycelbaren Kanalgrundrohren aus Hart-PVC bis DN 150, mit allen erforderlichen Formstücken und Rohrbettung.
Sie können die Bodenplatte detailliert ausschreiben. Dazu gibt es in verschiedenen Leistungsgruppen Leistungspositionen für alle erforderlichen Teilleistungen: Frostschürzen, Abschalung, Trennlagen, Beton, Bewehrung, Wärmedämmplatten oder was sonst noch nötig ist.
Pos. 04A.01 Komplette Fundamentplatte 25 cm, Dämmung XPS 200 mm
Herstellen einer Bodenplatte aus Stahlbeton nach Statik.
Folgende Leistungen sind im Pauschalpreis enthalten:
# a) Streifenfundamente unter Frostschürzen aus Beton C16/20, in vorhandenen Fundamentgräben zwischen Erdschalung betoniert.
# b) Frostschürzen aus 30 cm Schalstein-Mauerwerk.
# c) Filtervlies / Geotextil unterhalb der Bodenplatte auf tragfähigem Erdreich.
# d) 5 cm Sauberkeitsschicht aus Beton C12/15.
# e) 20 cm dicke Wärmedämmplatten XPS unter Bodenplatte.
# f) Abdeckung der Wärmedämmung mit 2-lagiger PE-Folie.
# g) 25 cm starke Fundamentplatte einschließlich seitlicher Abschalung
und Bewehrung, aus wasserundurchlässigem Beton C 25/30/CX3.
# h) Fundamenterder nach Angabe Elektriker.
# i) Lotrechte Abdichtung Frostschürzen mit Bitumendickbeschichtung
# k) 20 cm dicke Wärmedämmplatten XPS seitlich auf Frostschürze
Sie können die Sanitärinstallation detailliert ausschreiben. Dazu gibt es in der Leistungsgruppe LG 15 Leistungspositionen für alle erforderlichen Teilleistungen. Trinkwasserleitungen, Abwasserrohre, Installationselemente, Armaturen, Einrichtungsgegenstände.
Pos. 15.01 Sanitäre Rohinstallation komplett, nach m² Wohnfläche
Herstellen der gesamten sanitären Rohinstallation laut Plan nach Wohnfläche.
Im Leistungsumfang enthalten sind folgende Leistungen: Zentrale Kalt- und Warmwasserversorgung einschließlich Rohrdämmung für Trinkwasser ab Wasserzähler und Hauptabsperrvorrichtung. Abwasserleitungen mit Anschluss an Kanal. Hauswasserstation nach Wasserzähler, bestehend aus Schmutzfilter, Rückflussverhinderer, Druckminderer nach Bedarf.
Bei anderen Leistungsgruppen haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, Leistungen einfacher auszuschreiben. Überall dort, wo es Sinn macht, einzelne Leistungspositionen zu Pauschal-Positionen zusammenzufassen, können Sie das im Muster-LV auch tun.
Im Muster-LV sind bei den meisten Leistungsgruppen auch Besondere Vertragsbedingungen angegeben. Darin enthalten sind auch erklärende Angaben zur Mengenermittlung. Diese Angaben gelten nicht nur für den Anbieter - auch für Sie sind diese Informationen eine Hilfe bei der Berechnung der Mengen.
Beispiel: LG 10 Dachstuhl
Abrechnung
Schalung und Lattungen werden nach der tatsächlichen Fläche gemessen und abgerechnet. Dachkonstruktionen und Dachstühle werden in der Horizontalprojektion (Draufsicht) von Außenkante zu Außenkante ohne Abzüge gemessen. Horizontal projizierte Zusatzflächen von Gauben werden zu horizontalen Dachstuhlfläche hinzugerechnet.
Beispiel: LG 07 Mauer- und Versetzarbeiten
Abzug von Öffnungen
Werden im Mauerwerk Öffnungen bis zu einer Größe von einem halben Quadratmeter freigelassen, wird das Mauerwerk in der ganzen Fläche durchgerechnet (hohl für voll).
Größere Öffnungen werden nach der tatsächlichen Größe von der Mauerwerksfläche abgezogen.
Das Einbauen der Türstöcke oder Zargen wird in diesem Fall zusätzlich in einer eigenen Position abgerechnet.
Beispiel: LG 18 Putzarbeiten und LG 20 Malerarbeiten
Abrechnung
Für die Mengenberechnung gelten die Rohbaumaße. Unabhängig von geltenden Normen und Abrechnungsregeln gilt als vereinbart, dass die Abrechnung nach tatsächlich ausgeführten Flächen und Leistungen erfolgt. Öffnungen werden daher von Flächen abgezogen, verputzte Laibungsflächen werden hinzugerechnet.
Beispiel: LG 19 Fußbodenaufbau
Öffnungen, Abschalungen
Das Abschalen von Öffnungen ist im Einheitspreis enthalten, ebenso Abschalungen im Bereich von Einbauteilen, Deckenöffnungen oder Betontreppen.
Beispiel: LG 21 Fliesenlegerarbeiten
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß bzw. nach tatsächlich verlegter Fläche.
So genau wie möglich. Das beste Leistungsverzeichnis ist im Wesentlichen wertlos, wenn die ausgeschrieben Mengen, Stückzahlen oder sonstigen Mengenangaben nicht stimmen.
Berechnen Sie die Mengen für die einzelnen Leistungspositionen immer möglichst genau. Verzichten Sie (als Bauherr) darauf, "sicherheitshalber" größere Mengen als die berechneten auszuschreiben. Daher keine Sicherheitszuschläge.
Allfällige Sicherheitszuschläge werden ohnehin im Zuge der Preis- und Auftragsverhandlungen vom Auftragnehmer in die pauschale Auftragssumme einkalkuliert.
Im Gegensatz zu den strengen Normen und Regelwerken bei öffentlichen oder gewerblichen Bauprojekten kann bei Ihrem privaten Hausbau-Projekt so ziemlich alles frei vereinbart werden.
Bei der Erstellung Ihres Leistungsverzeichnisses müssen Sie sich daher an keine Normen oder gesetzlichen Vorschriften halten. Sie müssen daher auch keine normgerechte Mengenermittlung durchführen. Für Sie als privater Bauherr gilt:
Trotz dieser weitgehenden "Freiheiten" können Sie natürlich trotzdem zumindest annähernd eine normgerechte Ermittlung der Mengen durchführen. Hier ein praktisches Beispiel:
Bei der Berechnung des Außenmauerwerks werden die Ecken doppelt gerechnet. Durch diese Erhöhung der Menge wird den Firmen der Mehraufwand für die erschwerte Ausführung von Mauerecken abgegolten.
Hier der Unterschied zwischen einer normgerechten und falschen Mengenermittlung bei einem Haus mit den beispielhaften Abmessungen laut Skizze. Die Wandhöhe von Rohdecke bis Deckenunterkante wird hier mit 2,7 m angenommen.
Normgerechte Berechnung:
(A + B + C + D) x Wandhöhe = m²
Daher: (10,0 + 8,5 + 10,0 + 8,5) x 2,7 = 99,9 m²
> Menge für LV gerundet: 100 m²
Falsche Berechnung:
(A + F + C + H) x Wandhöhe = m²
Daher: (10,0 + 7,5 + 10,0 + 7,5) x 2,7 = 94,5 m²
> Menge für LV gerundet: 94,5 m²
Anmerkung: Für Öffnungen im Mauerwerk gelten die bei der Leistungsgruppe LG 07 Mauer- und Versetzarbeiten die im Muster-LV enthaltenen Besonderen Vertragsbestimmungen. Info siehe weiter oben.
Normalerweise können aus einem Plan alle erforderlichen Abmessen der verschiedenen Bauteile abgelesen oder gemessen werden. Ein Ausnahme gibt es allerdings bei den Erdarbeiten.
Das Aushubprofil betrifft Ihr Bauvorhaben nur, wenn Sie beispielsweise einen Keller bauen wollen und dazu ein Baugrube ausgehoben werden muss. Oder Sie errichten Ihr Haus an einem Hang bzw. auf einem stark geneigten Baugrund. Oder beides zusammen.
Hier zur Veranschaulichung ein Aushubprofil:
Sie selbst müssen sich als Bauherrn nicht im Detail mit den jeweils gültigen Sicherheitsvorschriften beschäftigen, dafür ist in der Praxis die ausführende Firma verantwortlich.
Trotzdem sollten Sie als Bauherr auch über dieses Thema zumindest informiert sein. Dazu können Sie gleich hier einen Blick in eine interessante Broschüre der österreichischen AUVA werfen.
Die AUVA ist die "Allgemeine Unfallversicherungsanstalt", die auch für die Durchführung der Erdarbeiten eine Sicherheitsinformation herausgegeben hat. Diese Informationen gelten auch für andere Länder, trotzdem sind natürlich immer zuerst die regionalen gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Angenommen, Sie haben sich für den Bau eines Kellers entschieden. In diesem Fall sind die Arbeitsräume bei der Berechnung der Aushubmenge von Bedeutung.
Wenn Sie trotzdem immer noch unsicher sind, wie Sie die Aushubmengen genau berechnen sollen, nehmen Sie sicherheitshalber einfach immer größere Arbeitsräume an.
Her ein Berechnungsbeispiel für die Berechnung der Menge für den Baugrubenaushub für ein 10, 0 x 8,5 m großes Haus. Angenommen wird, dass ein weitgehend "normaler" Boden vorhanden ist.
Praxis-Hinweis:
Die Mindestbreite des Arbeitsraumes im Bereich der Baugrubensohle (also ganz unten) beträgt laut gängigen Vorschriften ungefähr 50 cm. In der Praxis sollte aber wie im folgenden Beispiel von mindestens 70 cm ausgegangen werden. Warum?
Auch für die Durchführung von Erdarbeiten für Kanäle oder Abwasserleitungen gibt es strenge Sicherheitsbestimmungen. Informationen darüber haben Sie vielleicht schon weiter ober in der PDF-Broschüre Sicherheitsinformationen bei Erdarbeiten gelesen.
Bis zu einer Tiefe von ca. 125 cm sind bei der Berechnung der Aushubmengen keine Besonderheiten zu berücksichtigen. Es genügt, wenn Sie realistische Grabenbreiten für Ihre Berechnungen annehmen. Orientieren Sie sich dazu einfach an den üblichen Größen der Grabgeräte.
Konkret gemeint sind damit die Breiten der Baggerschaufeln bzw. Baggerlöffel. Mit diesen Annahmen bekommen Sie bei der Berechnung sehr realistische Werte für Ihr Leistungsverzeichnis:
Grabentiefe: bis 60 cm
>> Grabenbreite: 40 cm
Grabentiefe: 60 bis 80 cm
>> Grabenbreite: 60 cm
Grabentiefe: 80 bis 125 cm
>> Grabenbreite: 80 cm
Sollten Sie bei der Mengenermittlung irgendwo unsicher sein, halten Sie sich immer an die im Plan angegebenen Abmessungen. Diese können Sie aus dem Plan ablesen oder mit einem Maßstab messen.
Nehmen Sie sich trotzdem genug Zeit für die Mengenermittlung und das Erstellen Ihres Leistungsverzeichnisses. Berechnen Sie die Mengen für Ihr LV nicht "nebenbei". Dazu ist diese Grundlagenarbeit zu wichtig.
Mit allen Antworten auf Fragen, die sich auch der Website-Autor und Muster-LV-Entwickler vor einem Kauf einer LV-Version gestellt hätte.
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