"Sechs Grundregeln für die Handwerkersuche und wie Sie als privater Bauherr und Auftraggeber bei der der Vergabe Ihres Handwerker-Auftrags Schritt für Schritt vorgehen sollten."
Wer schon einmal einen Handwerker gesucht und schlussendlich auch
gefunden hat, kennt das: Nach der mühsamen Handwerkersuche überwiegt die
Freude, überhaupt einen Handwerker gefunden zu haben.
Spätestens bei der ersten Abrechnung liegt dann plötzlich Streit in der Luft. Warum?
Weil nicht klar ist, was alles vereinbart wurde. Weil unklar war, wie viel alles kosten wird. Weil Sie der Meinung waren, alles geklärt zu haben. Weil für ein Angebot keine Zeit war. Weil es kein genaues Auftragsschreiben gibt. Und so weiter und so fort.
Früher oder später wird jedenfalls von jedem einmal ein Handwerker gesucht - mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit auch von Ihnen. Unabhängig von den Besitzverhältnissen spielte es dabei keine Rolle, ob Sie in einem eigenen Haus oder in einer gekauften oder gemieteten Wohnung leben.
Und auch dann, wenn Sie gerade ein eigenes Einfamilienhaus bauen oder von wem auch immer bauen lassen, werden Sie es in jedem Fall mit Handwerkern zu tun bekommen.
Dass also so ziemlich jeder irgendwann einmal damit konfrontiert sein wird, einen beliebigen Handwerker suchen und auch finden zu müssen, ist daher auch bei bestem Willen nicht zu verhindern. Auch dann nicht, wenn jemand vielleicht sogar selbst Handwerker ist.
Es gibt unter den mehr oder weniger professionellen Heimwerkern zwar durchaus viele Zeitgenossen, die sich tatsächlich fast alles selber machen oder reparieren können. Trotzdem sind jedem, der kein Universalgenie mit allen möglichen Konzessionen ist, Grenzen gesetzt.
Aber abgesehen davon, dass bestimmte Handwerkerleistungen nur von Befugten durchgeführt werden dürfen, macht es schlicht und einfach Sinn, sich für die fachgerechte Durchführung der erforderlichen Arbeiten an einen qualifizierten Handwerker zu wenden.
Damit ist im wahrsten Sinne des Wortes gewährleistet, dass es für die Erledigung der vertraglich vereinbarten und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß ausgeführten Handwerkerleistungen auch entsprechende Gewährleistungen gibt.
Der einzig mögliche "Garantieschein" für die durchgeführten Arbeiten ist dabei immer die Handwerkerrechnung.
Auf den Punkt gebracht:
Ohne Rechnung keine Gewährleistung und keine gesetzlichen Garantien.
Wenn es in der Praxis zu irgendwelchen Problemen in
Zusammenhang mit dem jeweiligen Handwerkerauftrag kommt, geht es meistens nicht um die Rechnung als solche, sondern um die Qualität der Ausführung und die Höhe des Rechnungsbetrages. Nur einige wenige Beispiele für Unstimmigkeiten, die regelmäßig zu Diskussionen zwischen Auftraggeber und Handwerker führen.
Im Detail muss hier nicht auf alle möglichen Ursachen für die mehr oder weniger berechtigten "Verstimmungen" zwischen dem Auftraggeber und dem Handwerker eingegangen werden - vielmehr ist ja allgemein bekannt, dass es private Auftraggeber nicht immer leicht mit den Handwerkern haben.
So ungern das private Auftraggeber auch hören wollen: In den meisten Fällen ist für die "Probleme mit den Handwerkern" der Auftraggeber selbst schuld. Zwar nicht immer, aber fast alle Meinungsverschiedenheiten mit einem Handwerker sind darauf zurückzuführen, dass es keine schriftlichen Vereinbarungen mit dem Handwerker gibt.
Auf den Punkt gebracht: Es gibt keine Vereinbarungen darüber, was passiert, wenn, obwohl eigentlich jedem klar sein sollte, dass es kaum irgendwelche Bau- oder Handwerkerleistungen gibt, wo gar nichts Unvorhergesehenes passiert.
Damit es in Zusammenhang mit einem Handwerkerauftrag zu keinen bösen oder unliebsamen Überraschungen kommt, sollte sich jeder Bauherr oder Auftraggeber an die relativ einfachen Grundregeln halten.
Keine voreiligen Entscheidungen treffen - auch dann nicht, wenn Sie sicher sind, dass es keinen anderen Handwerker gibt, der die erforderlichen Handwerkerleistungen zu (für Sie) besseren Konditionen durchführen kann. An die sechs Grundregeln sollten Sie sich daher immer halten.
Was Sie nun ganz konkret tun sollten, um diese sechs Grundregeln auch einhalten zu können? Einfach das tun, was zu tun ist, um bei der Beauftragung eines Handwerkers möglichst alles richtig zu machen ...
WICHTIGER HINWEIS:
Diese Anleitung zum Handwerkerauftrag sollten Sie nicht nur nutzen, wenn ein beliebiger Handwerker gesucht wird, sondern vor allem auch dann, wenn Sie im Zuge Ihres Hausbau-Projektes für ein beliebiges Gewerk selbst ein eigenes Leistungsverzeichnis für ein bestimmtes Gewerk erstellen und eine qualifizierte Preisanfrage starten wollen.
Wenn es um die Vergabe eines kompletten Bauauftrages an ein Bauunternehmen geht, ist die Sache etwas komplexer - in diesem Fall informieren Sie sich am besten auf der eigenen Infoseite über das wichtige Thema Auftragsvergabe.
Bitte auch beachten, dass die hier unten angeführten 15 Punkte bzw. Schritte zum Handwerkerauftrag keinesfalls einen professionellen Baumanager oder einen Architekt ersetzen können..
Bei größeren Aufträgen ist es daher in jedem Fall empfehlenswert, die Durchführung der von Ihnen gewünschten Arbeiten von Fachleuten organisieren, abwickeln und beaufsichtigen zu lassen.
Die Kosten für den Architekt oder sonstigen professionellen Baubetreuer werden Sie bei den Handwerkerpreisen wieder einsparen.
Gehen Sie einfach davon aus, dass ein Baufachmann in jedem Fall wesentlich günstigere Preise mit den verschiedenen Handwerkern ausverhandeln wird, als Sie selbst dazu in der Lage wären.
Falls Sie den Handwerkerauftrag - aus welchen Gründen auch immer - alleine vergeben wollen, spricht vor allem bei Aufträgen mit einem geringen Leistungsumfang nichts dagegen.
In diesem Fall sollten Sie sich in Ihrem eigenen Interesse aber gewissenhaft auf die kommenden Gespräche mit dem Handwerker vorbereiten und sich dabei unbedingt genau an die folgenden 15 Schritte zum Handwerkerauftrag halten:
Wählen Sie unverbindlich einen Handwerksbetrieb aus, den Sie für die Durchführung der Arbeiten ins Auge fassen. Greifen Sie dazu möglichst auf positive Empfehlungen aus Ihrem Bekanntenkreis zurück.
Vereinbaren Sie mit dem Handwerker einen kurzfristigen Besichtigungstermin bei Ihnen zu Hause. Wenn Sie der Handwerker ohne vorherige Entschuldigung versetzt, suchen Sie sofort einen neuen Handwerker aus.
Erklären Sie dem Handwerker genau, welche Leistungen zu erbringen sind und klären Sie am Anfang Ihres Gesprächs mit dem Handwerker auch gleich ab, ob für Erstellung eines Angebotes Kosten anfallen.
Wenn es "nur" darum geht, durch das Angebot des Handwerkers eine brauchbare Ausschreibungsvorlage für ein Leistungsverzeichnis zu bekommen (was der Handwerker aber nicht unbedingt wissen muss), sollte es aus Gründen der Fairness gegenüber dem Handwerker keine allzu große Rolle spielen, wenn Sie als Abgeltung für den Zeitaufwand des Handwerkers einen angemessenen Betrag investieren.
Ihr Vorteil: Wenn Sie vereinbaren, für das Angebot einen angemessenen Betrag zu bezahlen, werden Sie nicht nur ein genaueres Angebot bekommen. Im Falle einer Auftragserteilung werden Sie das bezahlte Geld in Form einer Gutschrift in den meisten Fällen auch wieder zurückbekommen.
Verlangen Sie vom Handwerker innerhalb einer angemessenen Frist (maximal 14 Tage) ein detailliertes, schriftliches Angebot auf Basis Ihrer gemeinsamen Besichtigung und Besprechung.
Überprüfen Sie das Angebot auf Vollständigkeit.
Machen Sie aus dem Angebot ein neutrales Leer-Angebot. Schreiben Sie dazu das Angebot am besten vollinhaltlich ab. Formulierungen können Sie nach Bedarf anpassen.
Suchen Sie über die verschiedenen Informationskanäle passende Handwerksbetriebe aus. Rufen Sie vorher dort an und fragen Sie nach, ob der Handwerksbetrieb ein schriftliches Angebot abgeben möchte.
Wenn Sie alle Angebote erhalten haben, führen Sie einen Preisvergleich durch. Markieren Sie dazu den günstigsten Anbieter jeder einzelnen Leistungsposition jedes Angebotes mit der gleichen Farbe.
Den besten Preis beispielsweise jeweils grün, den zweitbesten Preis jeweils gelb, den drittbesten Angebotspreis jeweils rot.
Zählen Sie nun alle auf diese Art ermittelten Bestpreise jeder Leistungsposition und jedes Angebotes zusammen. Das Ergebnis ist nun ein theoretisches Bestpreisangebot.
Ihr Ziel muss sein, einen Handwerker zu beauftragen, der die Arbeiten (zumindest annähernd) zum theoretischen Bestpreis durchführt. Führen Sie dazu vorerst nur mit den ersten drei Bestbietern ein Verhandlungsgespräch.
Wenn Sie sicher sind, dass alle Leistungen, die für eine fix und fertige Leistung erforderlich sind, im Angebotspreis enthalten sind, vereinbaren Sie einen fixen Pauschalbetrag für die von Ihnen gewünschte Handwerkerleistung.
Halten Sie den Auftragsumfang in einem Auftragsschreiben fest. In der Regel legt der Handwerksbetrieb eine Auftragsbestätigung vor. Prüfen Sie, ob mindestens folgende Punkte enthalten sind:
Leisten Sie keine Vorauszahlungen. Ein guter Betrieb kann den Handwerksauftrag problemlos vorfinanzieren. Damit der Handwerker sicher sein kann, nach Durchführung der Arbeiten sein Geld zu bekommen, bieten Sie bei Bedarf eine Finanzierungssicherstellung Ihrer Bank an.
Sorgen Sie nach zuverlässiger Arbeit des Handwerkers für eine ebenso prompte und zuverlässige Bezahlung der Handwerkerrechnung. Halten Sie bei unwesentlichen oder sehr geringfügigen Mängeln die vereinbarten Zahlungen nicht zurück.
Im Zweifelsfall und bei Meinungsverschiedenheiten über die Mängelfreiheit halten Sie während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist einen Haftrücklass in Höhe von etwa 3% bis 5% zurück.
Droht ein Streit über die Qualität der erbrachten Leistung, ziehen Sie rechtzeitig einen unabhängigen Fachmann - am besten einen Sachverständigen - zu Rate. Beachten Sie aber, dass die Beurteilung eines privat beauftragten Sachverständigen vor Gericht kein Gewicht hat.
Sollte es sich bei Ihrem Handwerksauftrag lediglich um einen Kleinauftrag handeln, können einzelne Schritte übergangen werden. Das liegt in Ihrem Ermessen. Tatsache ist, dass eine lückenlose Vereinbarung niemandem schadet.
An dieser Grundsatzregel führt aber in keinem Fall ein Weg vorbei: Für ein ordentliches Auftragsschreiben muss allerdings IMMER Zeit sein!