"Was Sie als Bauherr über die Baustelleneinrichtung und die damit verwandten Baustellengemeinkosten wissen sollten. Dazu die Detailpreise der gängigsten Leistungen für das Einrichten der Baustelle."
Vor allem bei privaten Einfamilienhaus-Bauvorhaben sorgt die Baustelleneinrichtung bei Bauherren immer wieder für mehr oder weniger große Verwirrung.
Vor allem dann, wenn die Baustelleneinrichtungskosten in einem Angebot über die Durchführung der Baumeister- oder Rohbauarbeiten in einer eigenen Leistungsgruppe angeführt sind.
Oder wenn dafür ein pauschaler, nicht wirklich nachvollziehbarer Betrag angeboten wurde.
Unbestritten ist dabei allerdings, dass vom ausführenden Bauunternehmen verschiedene Leistungen erbracht werden müssen, um die Baustelle überhaupt betreiben zu können. Genau das sind jene Leistungen, die in der Baupraxis als Baustelleneinrichtung bezeichnet werden.
Auf den Punkt gebracht:
Alle Büro- und Lagereinrichtungen, Geräte und Geländeveränderungen, die für die Errichtung Ihres Traumhauses erforderlich sind.
Das hört sich nicht weiter kompliziert an. Tatsache ist aber, dass die Einrichtung der Baustelle den wirtschaftlichen Ablauf einer Baustelle ganz wesentlich beeinflusst - ganz besonders bei großen Baustellen.
Aber auch für den Bau IHRES eigenen Hauses ist die Baustelleneinrichtung sehr wichtig. Schließlich geht es neben vielen organisatorischen Aspekten auch darum, dass ...
Dazu müssen ausreichend große Lagerplätze geschaffen, Mannschaftsunterkünfte und Bauleitungsbüros errichtet, sanitäre Anlagen eingerichtet und eventuell auch ein Baukran aufgestellt werden.
Und alles zusammen sollte während der Bauzeit möglichst nicht extra umgestellt werden müssen, weil irgendetwas irgendwo im Weg steht und den Bauablauf stört - und damit Geld kostet. Ihr Geld.
Wie hoch die tatsächlichen Kosten für die Baustelleneinrichtung sind, hängt immer von den individuellen Gegebenheiten eines Bauvorhabens ab:
Um die Kosten für die erforderliche Baustelleneinrichtung also weitgehend genau bewerten und anbieten zu können, wird sich also jede seriöse Firma, die ein ernsthaftes Angebot über die Durchführung eines Bauvorhabens macht, vorher im wahrsten Sinne des Wortes ein Bild von der Baustelle machen - und den Bauplatz besichtigen.
Im privaten Hausbau geht es bei der Bauplatzbesichtigung vor allem um die Fragen der Platz- und Bodenverhältnisse.
Wenn ein Bauunternehmen im Rahmen einer Bauausschreibung also um ein Angebot ersucht wurde, wird es vor der Abgabe des Angebots mit Sicherheit einen Besichtigungstermin geben. Entweder mit Ihrem Baubegleiter und Bauherrenvertreter, wenn Sie sich vernünftigerweise für einen solchen entschieden haben oder mit Ihnen als Bauherr, wenn Sie die Bauausschreibung selbst in die Wege geleitet haben.
Im Gegensatz zu öffentlichen Bauvorhaben, wo die Baustelleneinrichtung grundsätzlich als eigene Leistungsgruppe mit detaillierten Leistungspositionen für jede einzelne Leistung ausgeschrieben und auch angeboten wird, muss bei privaten Bauvorhaben die Baustelleneinrichtung nicht genau definiert werden.
Oft werden die Kosten für die Baustelleneinrichtung sowie die ebenfalls anfallenden Kosten für die Baustellengemeinkosten aber nicht in vollem Umfang angeboten, sondern auch auf die verschiedensten Einheitspreise der einzelnen Bauleistungen "umgelegt".
Das hat zwar auf die Gesamtsumme des Angebots keine Auswirkungen, sehr wohl aber auf die Einheitspreise - weil Sie als Bauherr nämlich nicht wissen, welche konkreten Kosten auf welche Positionen aufgeteilt wurden.
Das bedeutet:
Insgesamt betragen die Baustelleneinrichtungskosten üblicherweise zwischen 5 und 10 Prozent der Auftragssumme.
Normalerweise sind in den Kosten für die Baustelleneinrichtung alle wichtigen Arbeiten und Leistungen enthalten, die für die Abwicklung des Bauvorhabens erforderlich sind - beispielsweise ...
Bei JEDEM Bauvorhaben kann auch etwas Unvorhergesehenes passieren. Aufgrund der Beschaffenheit des Untergrundes können zum Beispiel spezielle Geräte erforderlich sein oder es fallen im Zuge der Bauausführung Arbeiten an, die - aus welchen Gründen auch immer - nicht vorhersehbar waren, aber trotzdem durchgeführt werden müssen.
Für diese Fälle sollten Sie zumindest ungefähr wissen, wie viel einzelne Bauleistungen und Baugeräte kosten dürfen, WENN diese nicht in den Leistungspositionen im Angebot enthalten sind.
KONKRET: Sofern die hier angeführten Bauleistungen und Baugeräte nicht ohnehin im jeweiligen Leistungsumfang einer angebotenen Bauleistung enthalten sind, KÖNNEN diese Leistungen bei Ihrem Bauvorhaben unter Umständen anfallen und daher vom Bauunternehmen in Rechnung gestellt werden.
Neben den Kosten für das Einrichten der Baustelle gibt es auch noch eine Leistungsgruppe, die ganz ähnlich heißt - die Baustellengemeinkosten. Bei privaten Bauvorhaben werden diese Kosten nicht selten mit den Kosten für die Baustelleneinrichtung "vermischt" oder überhaupt nur in einer Leistungsgruppe Baustellengemeinkosten aufgelistet und angeboten.
In diesem Fall können die Kosten für das Einrichten sowie auch das Räumen der Baustelle Teil der Leistungsgruppe Baustellengemeinkosten sein.
Wie das bei IHREN Angeboten ist, hängt davon ab, wie das Leistungsverzeichnis für die Bauausschreibung erstellt wurde und welche Leistungen ausgeschrieben wurden.
im Wesentlichen spielte es für Sie als privater Bauherr aber keine wesentliche Rolle, wie nun diese "Allgemeinkosten" bezeichnet werden. Tatsache ist, dass diese Kosten in jedem Fall anfallen und normalerweise mit den Leistungspositionen in der Bauausschreibung genau definiert sind.
Bei einem privaten Einfamilienhaus-Bauvorhaben besteht daher normalerweise keine Notwendigkeit, die auf dieser Seite angeführten Leistungen extra auszuschreiben und ins Leistungsverzeichnis aufzunehmen.
Die hier weiter unten angeführten Detailpreise für die verschiedenen Leistungen haben daher nur den Zweck, Sie zur Sicherheit darüber zu informieren, wie hoch die Preise für die einzelnen Leistungen sein dürfen, WENN diese aufgrund unvorhergesehener Ereignisse bzw. Umstände anfallen, angeboten oder in Rechnung gestellt werden.
Falls Sie oder Ihr Baubetreuer in Ihrem Leistungsverzeichnis verschiedene Regie- oder Stundenlohnarbeiten ausschreiben (müssen), sollten Sie unbedingt darauf achten, dass für diese Leistungspositionen keine Kleinmengen ausgeschrieben werden.
Da Regiearbeiten bzw. Stundenlohnarbeiten vom ausführenden Unternehmen grundsätzlich immer nur nach ausdrücklichem Auftrag durch den Auftraggeber ausgeführt werden dürfen, muss in diesem Fall die Baufirma realistische und wettbewerbsfähige Stundensätze anbieten, WENN sie allfällige Regiearbeiten durchführen möchte.
Andernfalls könnten Sie als Bauherr durchaus auch eine andere Firma mit der Durchführung von Stundenlohnarbeiten beauftragen - nämlich eine Firma, die zu günstigen und marktgerechten Stundensätzen arbeitet.
AUF DEN PUNKT GEBRACHT:
Normalerweise werden bei einem Einfamilienhaus-Projekt keine Regie- bzw. Stundenlohnarbeiten anfallen - vor allem dann, wenn der Bauauftrag in Form eines pauschalen Festpreises vergeben wird.
WENN aber - aus welchen Gründen auch immer - trotzdem derartige Regie- bzw. Stundenlohnarbeiten ausgeschrieben werden, immer eine entsprechend große Anzahl an Stunden für Geräte oder Arbeitsleistungen ausschreiben - nicht aber nur einzelne Stunden.
Die hier angegebenen Kosten und Baustelleneinrichtungs-Detailpreise stellen die Grundlage für die Angebotskalkulation durch ein Bauunternehmen dar und gelten jeweils für eine fix und fertige Leistung.
Sofern die verschiedenen Leistungen nach Monaten angegeben sind, können die Richtwerte bei Bedarf auf Stunden umgerechnet werden. In diesem Fall sind die Werte durch die Anzahl der monatlichen Stunden (z. B. ca. 170) zu dividieren. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass bestimmte Geräte billiger sind, wenn diese für einen längeren Zeitraum gemietet bzw. genutzt werden.
Beachten Sie jedenfalls, dass es grundsätzlich mehrere Möglichkeiten gibt, wie die Kosten für Baustelleneinrichtung verrechnet oder angeboten werden können:
Wie auch immer: Das ist zwar nur ein Richtwert, aber wie schon eingangs angeführt, liegen die Kosten für die Einrichtung der Baustelle üblicherweise zwischen 5 und 10 Prozent der Auftragssumme. Manchmal kann das etwas mehr sein, manchmal etwas weniger. Sicherheitshalber sollten Sie vom höheren Wert ausgehen. Wenn die tatsächlichen Kosten dann niedriger sind, umso besser.
NICHT VERGESSEN: Damit Sie in der Angebotsphase alle angebotenen Einheitspreise fair vergleichen können, sollten die Baustelleneinrichtungs-Kosten in jedem Angebot jedenfalls separat ausgewiesen sein. Sind die Kosten auf die
Einheitspreise umgelegt, tun Sie sich als Laie sehr schwer beim
richtigen Einschätzen der Angebotspreise.
Verwendete Abkürzungen: M = Monat, h = Stunde, lfm = Laufmeter, km = Kilometer, PA = Pauschale
Bauleiter
15.300 € / M
Bautechniker, Abrechnungstechniker
10.300 € / M
Polier
12.900 € / M
Hilfspolier
12.600 € / M
Facharbeiter
75 € / h
Hilfsarbeiter / Bauhelfer
72 € / h
Kranfahrer
75 € / h
Baggerfahrer
75 € / h
LKW 5 to Kipper
70 € / h
LKW 15 to Kipper und Kran
98 € / h
Tieflader 38 to
120 € / h
Grabenbagger
97 € / h
Dumper, Muldenkipper
3,100 € / M
Vibrationsstampfer
240 € / M
Vibrations-Doppelwalze
17 € / h
Kompressor mit 1 Abbruchhammer
23 € / h
Rüttelplatte
14 € / h
Baustromverteiler
200 € / M
Bauaufzug
63 € / h
Krantransport
45 € / km
Turmdrehkran aufstellen
10.300 € PA
Kran abbauen
4.500 € PA
Bauwagen mit Fahrgestell
400 € / M
Lagercontainer
420 € / M
Bürocontainer
490 € / M
Sanitärcontainer
990 € / M
Chemische Toilette
830 € / M
Blechhütte
120 € / M
Mischmaschine 200 l
420 € / M
Krankübel
120 € / M
Betonrüttler
310 € / M
Tauchkörperpumpe
290 € / M
Hand-Elektrogeräte je Stück
90,0 € / M
Elektrohammer
195 € / M
Tischkreissäge
95 € / M
Nivelliergerät oder Rotationslaser
70 € / M
Kettensäge
120 € / M
Bauzaun
20 € / lfm
Bauwasser-Anschluss
670 € PA
Fassadengerüst
11 € / m²
Schüttmaterial
60 € / m³
Empfohlen von Wilfried Ritter | Website-Autor