"Hausbau Basis-Wissen über die allgemeinen Vertragsbedingungen, Arbeitshilfe für Ihr Leistungsverzeichnis (LV) zur Ausschreibung der gewünschten Gewerke und LV-Inhalt mit allen im Excel Muster-LV enthaltenen Vertragspunkten."
Mit diesem Online-LV können Sie sich schon vor dem Kauf jeder beliebigen Muster-LV-Version auch über den Inhalt der Angebots- und Vertragsbedingungen in der Excel Ausschreibungs- und Kalkulations-Vorlage informieren.
Werden private Bauherren gefragt,
was deren Meinung nach ein gutes Angebot über die Durchführung von
Bauleistungen ausmacht, beziehen sich die Antworten fast ausnahmslos auf
die Preise der angebotenen Leistungen.
Das führt dazu, dass auch bei einem Vergleich von mehreren Angeboten meistens nur die Preise verglichen werden, wobei dieser Preisvergleich in jedem Fall nötig ist, um die einzelnen Angebote entsprechend bewerten zu können.
Der Preisvergleich alleine reicht für eine professionelle Beurteilung der angebotenen Leistungen aber bei Weitem nicht aus.
Vielmehr kommt es in der Baupraxis vor allem auf das Kleingedruckte an.
Normalerweise sind das die AGB des anbietenden Unternehmens, und in der Regel ist bei Angeboten auch der Hinweis zu finden, dass die genannten "Allgemeine Geschäftsbedingungen" die Angebotsgrundlage darstellen. Bei derartigen Hinweisen heißt es, besonders kritisch und vorsichtig zu sein.
Um zu verhindern, dass
Sie als Bauherr später der Baufirma, dem Handwerksbetrieb oder welchem
Vertragspartner auch immer hilflos ausgeliefert sind, müssen daher SIE
als Bauherr die Bedingungen vorgeben, zu denen SIE den Auftrag vergeben.
Mit einer privaten Bauausschreibung steht Ihnen als Bauherr ein ultimatives Werkzeug zur Verfügung, um genau diese Konditionen, zu denen Sie den Auftrag vergeben werden, klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen:
In der Excel-Ausschreibungsvorlage sind viele Vertragspunkte enthalten, die auch beim Bau Ihres Einfamilienhauses schlagend werden können. Das bedeutet daher nicht, dass die gesamten Vertragsbedingungen auch tatsächlich benötigt werden.
Wenn es darum geht, den anbietenden und ausführenden Firmen klar zu machen, zu welchen Bedingungen und Konditionen aus Sicht des Auftraggebers die Vergabe eines Bauauftrages erfolgen wird, befürchten die meisten Bauherren, dass die vorgegebenen Angebots- und Vertragsbedingungen nicht akzeptiert werden.
Beispiele für die aus dieser Unsicherheit resultierenden Folgen:
Grundsätzlich gilt: Sie haben keine Vorteile, wenn Sie einzelne Vertragspunkte im Leistungsverzeichnis weglassen oder in der Formulierung entschärfen.
Der größte Vorteil einer privaten Bauausschreibung ist Ihre Freiheit, den anbietenden Firmen Ihre persönlichen Anforderungen vorzugeben. Das wäre bei öffentlichen oder "offiziellen" Ausschreibungen nicht möglich.
Diese Freiheit der freien Formulierung sämtlicher LV-Inhalte bedeutet, dass Sie sich im Wesentlichen keine Gedanken darüber machen müssen, ob die Inhalte von den Anbietern akzeptiert werden oder nicht.
Bei Ihrem privaten Bauvorhaben kommt es ausschließlich darauf an, dass Sie genau das bekommen, was Sie als Bauherr wollen. Schließlich müssen auch Sie persönlich alles mit Ihrem eigenen Geld bezahlen. Im Gegensatz zu öffentlichen Stellen, die mit dem Geld anderer meistens so umgehen, wie sie das selbst im Privatbereich mit eigenem Geld nie tun würden.
Gut zu wissen: Auch bei privaten Bauvorhaben müssen die ausführenden Firmen sämtliche Bau- und Handwerkerleistungen korrekt und nach den anerkannten Regeln der Technik ausführen. Auch dann, wenn keine konkreten Normen oder Regelwerke angegeben sind.
Ob die verschieden Anbieter die von Ihnen vorgegebenen Angebots- und Vertragsbedingungen akzeptieren oder nicht, hängt vor allem davon ab, ob diese Firmen an Ihrem Bauauftrag interessiert sind oder aus bestimmten Gründen nicht.
Die endgültigen, von beiden Vertragspartnern akzeptierten Vertragsbedingungen werden beim privaten Hausbau in jedem Fall immer erst im Zuge von Auftragsverhandlungen einvernehmlich vereinbart.
Folgende "Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen" sind in jeder der insgesamt 24 verfügbaren Excel- Ausschreibungs- und Kalkulations-Vorlagen enthalten. Die vollständigen Texte finden Sie daher in IHRER Muster-LV-Version.
Die nicht ganz vollständigen Vertragspunkte erkennen Sie an diesem Hinweis:
► Vollständige Texte in IHRER Muster-LV-Version
Möglicherweise kommt es bei einzelnen Formulierungen in diesem Leistungsverzeichnis zu Unklarheiten oder Missverständnissen. Es kann daher vorkommen, dass beispielsweise eine Formulierung in den Vertragsbestimmungen anders interpretiert werden kann als die Formulierung der konkreten Leistungsposition.
In diesem Fall ist zu beachten, dass hinsichtlich der vorrangigen Gültigkeit folgende Reihenfolge gilt:
Eine klarstellende Bemerkung zur Bezeichnung Auftraggeber: Ist in diesem Leistungsverzeichnis - in welchem Zusammenhang auch immer - vom Auftraggeber die Rede, ist damit auch die vertretungsbefugte Person des Auftraggebers gemeint. Beispielsweise der Vertreter der örtlichen Bauaufsicht.
Vertretungsbefugte Personen - also jene Personen, die berechtigt sind, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu handeln - sind allerdings ...
► Vollständige Texte in IHRER Muster-LV-Version
Sofern bei einzelnen Leistungspositionen bestimmte Materialien, Produkte oder Fabrikate nicht ausdrücklich vorgeschrieben sind, können gleichwertige Produkte angeboten werden. In diesem Fall kann der Auftraggeber aber verlangen, dass ...
► Vollständige Texte in IHRER Muster-LV-Version
Grundsätzlich dürfen nur solche Materialien oder Erzeugnisse angeboten oder verwendet werden, die über die erforderlichen Zulassungen sowohl für den jeweiligen Verwendungszweck als auch für den Standort des gegenständlichen Projektes verfügen.
Zum Leistungsumfang jeder einzelnen Leistungsposition gehören jedenfalls die jeweils angeführten Beschreibungen, Angaben und Informationen über die auszuführende Leistung.
Dieser Vertragspunkt bedeutet demnach auch, dass ...
► Vollständige Texte in IHRER Muster-LV-Version
Gegebenenfalls sind für die Inbetriebnahme einer erbrachten Leistung bzw. für die Erlangung von diversen Benützungsbewilligungen spezielle Abnahmen, Überprüfungen, Gutachten oder Befunde erforderlich.
Dem Auftraggeber sind ...
► Vollständige Texte in IHRER Muster-LV-Version
Sofern in einzelnen Leistungspositionen nichts anderes angegeben wird, ist in den ausgeschriebenen Leistungen jedenfalls auch das Liefern der zur Erbringung der jeweiligen Leistung erforderlichen Materialien oder Produkte im Einheitspreis enthalten.
► Vollständige Texte in IHRER Muster-LV-Version
Sofern bei einzelnen Leistungspositionen nur das Liefern ausgeschrieben und vereinbart wurde, sind im Einheitspreis sowohl der Transport bis zur angegebenen Lieferadresse als auch das Abladen an der angegebenen Entladestelle einkalkuliert und damit enthalten.
Allfällige Wartezeiten auf der Baustelle bis zum möglichen Abladen der gelieferten Materialien oder Produkte werden nicht in Rechnung gestellt und damit auch nicht vergütet.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Empfang der gelieferten Materialien oder Produkte von einer namhaft gemachten Person bestätigen zu lassen.
Liegen für Lieferungen keine Empfangs- bzw. Übernahmebestätigungen vor, gelten diese Lieferungen als nicht erfolgt. Erfolgen Lieferungen zur Unzeit, ist ein selbständiges Abladen ohne Einweisung und Zustimmung des verantwortlichen Baustellenleiters nicht gestattet. Sofern keine ...
► Vollständige Texte in IHRER Muster-LV-Version
Sofern bei einzelnen Leistungspositionen nur das Versetzen, Verarbeiten oder Montieren ausgeschrieben und vereinbart wurde, ist jedenfalls das Vertragen bzw. Fördern der jeweiligen Materialien von der Lagerstelle im Bereich der Baustelle bzw. auch ab der jeweiligen Abladestelle bis zum Einbauort bzw. bis zur Einbaustelle im Einheitspreis einkalkuliert und damit enthalten.
Alle Leistungen gelten grundsätzlich ohne Unterschied der jeweiligen Geschosse.
Grundsätzlich ist der Auftragnehmer auf eigene Kosten für die Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen für Schutzmaßnahmen bei Arbeiten am Bau verantwortlich.
Sofern in den einzelnen Leistungsgruppen keine eigenen Leistungspositionen für erforderliche Arbeitsgerüste oder Schutzmaßnahmen wie Dachfanggerüste, Dachschutzblenden oder andere Absturzsicherungen vorgesehen sind, sind die dafür anfallenden Kosten im Leistungsumfang enthalten und in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzurechnen.
Der Anbieter bestätigt schon mit der Abgabe seines Angebotes, den angeführten verbindlichen Fertigstellungstermin einhalten zu können.
Verbindlich vereinbarte Termine:
Eventuell erforderliche Terminänderungen oder ...
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Werden die gemeinsam zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegten und vereinbarten Termine gemäß Bauzeitplan nicht eingehalten, treten für den jeweiligen Terminverzug folgende Pönale-Bestimmungen in Kraft:
Die Höhe der maximalen Vertragsstrafe ist wie folgt begrenzt:
Pönalisiert sind neben dem verbindlichen Fertigstellungstermin auch die gemeinsam vereinbarten Zwischentermine ...
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Die vereinbarten Ausführungsfristen werden durch Schlechtwetter nicht verlängert.
Die Ausführung der Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses hat grundsätzlich nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.
Der für das gegenständliche Gebäude definierte Energiestandard ist unter allen Umständen zu erreichen bzw. zu erfüllen. Daher sind die vorgegebenen U-Werte der folgenden Aufbauten bzw. Bauteile und Referenzwerte nachweislich einzuhalten.
Falls erforderlich, sind ...
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Die Gültigkeit des vorliegenden Angebots ist bis zum Ende der Zuschlagsfrist begrenzt. Diese endet: XY Kalendermonate nach dem Tag der Angebotsabgabe
Mit Ablauf der Zuschlagsfrist wird dieses Angebot vom Auftraggeber als nicht mehr gültig betrachtet.
Der Auftragnehmer wird im Zuge der Auftragserteilung alle dieser Ausschreibung zugrunde liegenden Pläne und sonstigen Unterlagen rechtsgültig unterfertigen.
Für Nachtragsangebote gelten jeweils sowohl die Bestimmungen des Hauptanbotes als auch die darauf beruhenden geschlossenen Verträge bzw. Bauaufträge.
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Der Auftragnehmer bzw. der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er das Leistungsverzeichnis sowohl aufgrund der zur Verfügung gestellten technischen Unterlagen (Pläne, Baubeschreibung) als auch aufgrund einer örtlichen Besichtigung auf Vollständigkeit der Massen und Leistungen überprüft und diese für richtig befunden hat.
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Als Basis für die Preisbildung gilt der Tag der Angebotsabgabe. Die zivilrechtlichen Preise sind Festpreise bis Bauende. Preisänderungen aufgrund von Mehr- oder Minderleistungen werden einvernehmlich ausgeschlossen.
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Die Tätigkeit der örtlichen Bauaufsicht bedeutet nicht die Verminderung der Verantwortung des Auftragnehmers. Für die mängelfreie Leistungserbringung und für die Einhaltung der gemeinsam vereinbarten Termine ist ausschließlich der AN verantwortlich.
Der Auftraggeber kann für folgende Punkte den Mehraufwand der örtlichen Bauaufsicht geltend machen und somit dem Auftragnehmer anlasten:
Für das Ändern von Bauzeitplänen und sonstigen Mehraufwendungen, die durch das Nichteinhalten gemeinsam vereinbarter Termine entstanden sind.
Für jede wiederholte Prüfung in Zusammenhang mit der Behebung von Mängeln, wenn die erste Überprüfung hinsichtlich der Behebung negativ verlief.
Für die Korrektur von sich ständig wiederholenden Fehlern bei der
Erstellung von Rechnungen, wenn bereits bei der ersten Rechnung auf die
Fehler hingewiesen wurden.
Für den Zeitaufwand, welcher vom Auftragnehmer durch das Nichteinhalten von Besprechungsterminen verursacht wurde.
Die örtliche Bauaufsicht / ÖBA erfolgt in der Regel durch einen unabhängigen Baufachmann. Sofern ein Bauherr selbst über entsprechende Fachkenntnisse verfügt, kann die örtliche Bauaufsicht unter Umstände auch vom Bauherrn selbst wahrgenommen werden.
Während der Bauzeit und damit vor der Übergabe bzw. Übernahme trägt grundsätzlich jeder Auftragnehmer das Risiko für Diebstahl, Unfälle und Beschädigungen selbst. Sofern der Verursacher eines Bauschadens bekannt und damit einer bestimmten ...
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Vor Ort - also direkt auf der Baustelle - werden in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen Baubesprechungen stattfinden.
Alle wesentlichen Punkte, die den ...
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Für Subunternehmen gelten grundsätzlich die gleichen Auflagen wie für direkt beauftragte Auftragnehmer. Vor der Beauftragung von einzelnen Subunternehmern hat der Auftragnehmer jeweils das Einverständnis vom Auftraggeber einzuholen.
Beabsichtigt der Auftragnehmer, Leistungen im Gesamtumfang von mehr als 20 % des angebotenen Auftragswertes an einen Subunternehmer weiterzugeben, ist neben der Zustimmung durch den Auftraggeber auch eine Bankgarantie im Wert ...
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein Bautagebuch in Papierform zu führen bzw. täglich Bautagesberichte zu erstellen. Die Bautagesberichte sind jeweils in doppelter Ausführung zu erstellen und regelmäßig vom Auftraggeber mit Unterschrift bestätigen zu lassen.
Ein unterschriebenes Bautagesbericht-Exemplar ist jeweils dem Auftraggeber zu überlassen. Jeder Bautagesbericht muss jedenfalls Informationen oder Angaben zu folgenden Punkten enthalten:
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich gemäß den im Auftragsschreiben festgelegten Regelungen. Unabhängig davon kann der Anbieter davon ausgehen, dass im Zuge der Auftragserteilung vom Auftraggeber bei Bedarf die nötigen Sicherheiten in Form einer Finanzierungssicherstellung oder Bankgarantie der finanzierenden Bank zur Verfügung gestellt werden.
Als Gegenleistung für die Finanzierungssicherstellung wird der Auftraggeber bei Bedarf vom Auftragnehmer eine Erfüllungsgarantie fordern, wobei auf diese vom Auftraggeber nur dann ...
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Bei Auftragserteilung in Form eines Pauschalbetrages gilt Folgendes:
► Vollständige Texte in IHRER Muster-LV-Version
Bei Auftragserteilung in Form eines Bauauftrages mit Abrechnung nach tatsächlich erbrachten Mengen und Leistungen gilt Folgendes:
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Ausgenommen von der Schlussrechnung wird bei jeder anderen Rechnung als Sicherstellung gegen eine allfällige Überzahlung ein Einbehalt in Abzug gebracht. Der Einbehalt wird bar einbehalten und kann durch allfällige Garantieerklärungen nicht abgelöst werden. Der Einbehalt beträgt:
Von der Schlussrechnung wird ein Haftrücklass in Abzug gebracht. Dieser Einbehalt kann vom Auftragnehmer mittels eines unwiderruflichen und uneingeschränkten Bankgarantiebriefes (Haftbrief) einer vom Auftraggeber anerkannten Bank abgelöst werden.
Für allgemeine Bauschäden, welche dem jeweiligen Verursacher nicht zugeordnet werden können, wird im Zuge der Schlussabrechnung ein Abzug in folgender Höhe vorgenommen:
Der Auftraggeber wird für das gegenständliche Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abschließen. Unabhängig vom Bestand eigener Versicherungen des Auftragnehmers werden dafür bei der Schlussabrechnung in Abzug gebracht:
Als Rechnungseingang gilt der Tag, an dem die jeweilige Rechnung nachweisbar beim Auftraggeber eingegangen ist. Die unten angeführten Zahlungsziele gelten jeweils ab dem ersten Tag nach Ablauf der vereinbarten Prüffrist. Für Teilrechnungen gelten folgende Zahlungsziele nach Wahl des Auftraggebers:
Zessionen und Abtretungen an Dritte, beispielsweise an Inkassobüros oder Factoring-Unternehmen, sind ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers nicht zulässig.
Der Umgang mit Mängeln wird wie folgt vereinbart:
Nicht bautechnisch bedingte Unterbrechungen bei der Mängelbehebung sind nicht gestattet und berechtigen den Auftraggeber, sofort und ohne weitere Verständigung eine Ersatzvornahme zu Lasten des Auftragnehmers zu beauftragen. Bei Gefahr in Verzug ist der Auftraggeber ...
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Zuzüglich zu dem vereinbarten Pönale kann der Auftraggeber auch Schadenersatz geltend machen. Und zwar sowohl für tatsächlich entstandenen Schaden (beispielsweise Mietzahlungen) als auch für Mehrkosten, welche durch die Verzögerung entstanden sind.
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Alle zu erbringenden Leistungen sind grundsätzlich mängelfrei zu erbringen. Sollte es im Zuge der Bauausführung bzw. im Zuge der Erbringung einer bestimmten Leistung zu unwesentlichen, aber behebbaren Mängeln kommen, kann der Auftraggeber auf die Behebung derartiger Mängel bestehen. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall ...
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Vor der Übernahme des Werkes durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber je nach Bedarf folgende Unterlagen zu übergeben:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber schriftlich über die Fertigstellung bzw. Beendigung der Arbeiten zu informieren, ohne dass dadurch eine Übernahme ausgelöst wird.
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer diesen Termin 14 Tage vor dem beabsichtigten Übergabetermin schriftlich bekannt geben. Sollte der Auftragnehmer, aus welchen Gründen auch immer, den vereinbarten ...
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Grundsätzlich legt der Auftraggeber großen Wert auf die Sauberkeit auf der Baustelle. Der Auftragnehmer hat daher ohne gesonderte Vergütung dafür zu sorgen, dass sich die Baustelle ständig in einem ordentlichen und aufgeräumten Zustand präsentiert.
Die entsprechenden Nachweise über die fachgerechte Entsorgung sind dem Auftraggeber nach Aufforderung zu übergeben. Kommt der Auftragnehmer trotz Ermahnung oder Aufforderung seiner Verpflichtung, die Baustelle sauber und damit auch sicher zu halten, nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt ...
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle durch den eigenen Bedarf, Gebrauch oder Verbrauch anfallenden Restmaterialien und Verpackungsmaterialien täglich zu entsorgen oder zumindest täglich in Containern zu sammeln und dann bei Bedarf fachgerecht zu entsorgen.
Alle entscheidungsbefugten Mitarbeiter oder Personen des Auftragnehmers müssen sowohl der deutschen Sprache als auch der technischen Begriffe mächtig sein. Ist das nicht der Fall, müssen auf der Baustelle Dolmetscher verfügbar sein, welche diese Anforderungen erfüllen.
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In diesem Leistungsverzeichnis werden als Mengenangabe folgende Abkürzungen verwendet:
PA
Pauschale
kN
Kilonewton
kPa
Kilopascal
kW
Kilowatt
kWp
Kilowatt peak
kWh
Kilowattstunde
kg
Kilogramm
h
Stunde
d
Tag
A
Ampere
mA
Milliampere
m
Meter
lfm
Laufmeter
stgm
Steigmeter
m²
Quadratmeter
m³
Kubikmeter
ST
Stück
B/b
Breite
H/h
Höhe
DN
Nennweite
mAh
Milliamperestunde
Sofern in den Leistungspositionen nichts anderes angegeben ist, ist mit der umgangssprachlichen Bezeichnung „Wohnfläche“ entsprechend den einschlägigen Normen die Netto-Raumfläche (NRF) gemeint.
Dazu gehören im Einfamilienhausbau alle Räume, die sich im
Einfamilienhaus befinden, also auch Verkehrsflächen und Flächen von
Technikräumen.
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